Hallo, ich bin Sabrina.
Willkommen!

TAGESSEMINAR: RECHTLICHE GRUND­LAGEN FÜR KRÄUTER­PÄDAGOGEN

„Kräuterspaziergänge und Kochkurse anbieten, Leckerein auf dem Wochenmarkt verkaufen … Wenn doch bloß der ganze Papierkram nicht wäre! – Und was, wenn ein Teilnehmer von meiner selbst gekochten Marmelade krank wird? Muss ich dann seine Arztkosten zahlen?“
 
Keine Sorge. Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Tätigkeit als Kräuterpädagoge oder als Kräuterpädagogin sind gar nicht so kompliziert. Auch die „Risiken“ sind überschaubar.
 
Daher vermittele ich Teilnehmenden meines Seminars während eines Vormittags die Rahmenbedingungen unserer Tätigkeit.
 
Zur Zeit biete ich Online-Schulungen an. Präsenztermine sind hoffentlich bald wieder möglich.
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Kurzseminar: „Was darf man – Was darf man nicht?“ für Kräuterpädagogen

Immer wieder wird mir die Frage gestellt, was man „mit Wildkräutern überhaupt dürfe.“

Unter Wildkräuterkundigen hält sich das hartnäckige Gerücht, dass fast alles verboten sei, womit man sein Wissen weitertragen und Geld verdienen kann. Viele Wildkräuterschüler sind daher auf der Suche nach der rettenden Nische, in der sie aktiv werden dürfen.

Gibt es diese rettende Nische?

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