Aus Wildpflanzen lassen sich die leckersten Dinge zaubern. Wer einmal von den Köstlichkeiten aus Wald und Wiese probieren konnte, will diesen Genuss häufig nicht mehr missen. Viele Kräuterpädagoginnen und Kräuterpädagogen sind darüber hinaus hervorragende Köchinnen und Köche. Was liegt da näher, als Spezialitäten aus Wildpflanzen nicht nur für sich selbst, sondern zum Verkauf anzubieten?

Wer selbst hergestellte Kräuterprodukte verkaufen möchte, muss gleich auf mehrere Dinge achten. In diesem Artikel soll es um die Frage gehen, wo man Lebensmittel produzieren darf, die zum Verkauf bestimmt sind.

Kann man das ohne weiteres in der eigenen Küche tun?

Die Antwort lautet: Leider NEIN.

Die eigene Küche kommt als Produktionsstätte für Lebensmittel , die zum Verkauf bestimmt sind, nur in einem Fall in Frage: Wenn es um die Produktion einer geringen Menge an Lebensmitteln geht, die für einen einmaligen Zweck hergestellt werden. Klassische Fälle sind z.B. ein Schulbasar, eine Wohltätigkeitsveranstaltung, eine Tombola.

Wer darüber hinausgehend für den Verkauf produzieren möchte, kommt um eine Abstimmung mit der zuständigen Lebensmittelbehörde, regelmäßig dem lokalen Veterinäramt, nicht herum.

Das Veterinäramt wird sich Eure "Produktionspläne" anhören, Euer Hygienekonzept ansehen und weitere Punkte abklären. Diese werden allesamt den Schutz der Lebensmittel vor Kontamination betreffen.

Sollen Eure Kräuterprodukte rein pflanzlicher Natur sein, z.B. Kräutersalze, Tees etc, könnt Ihr diese anschließend eventuell in Eurer eigenen Kücher herstellen. Hierzu muss das Veterinäramt aber im Einzelfall seine Zustimmung geben!

Wollt Ihr Produkte mit tierischen Zutaten herstellen, werdet Ihr um eine eigene Produktionsstätte nicht herumkommen. (Achtung: Hierunter fallen auch Produkte wie Met oder Kekse mit Ei!) Das Veterinäramt wird bei Euch vorbeikommen, die Örtlichkeit in Augenschein nehmen, und anschließend Freigabe erteilen.